Bei Baumaßnahmen innerhalb einer Bestandsbebauung besteht das Risiko von Schäden an Gebäuden, Einfriedungen, Verkehrswegen, Ver- und Entsorgungsleitungen und vielem mehr.
Vor Beginn von Baumaßnahmen sollte eine bautechnische Beweissicherung der Bestandsbebauung gem. DIN 4123 (Beweissicherungsverfahren) durchgeführt werden, um bei einer Schadensanzeige neue von alten, bereits vorhandenen Schäden abgrenzen zu können.
Ein Beweissicherungsverfahren sollte rechtzeitig im Vorfeld der nachfolgend aufgeführten Maßnahmen durchgeführt werden:
- Straßenbau bei vorhandener angrenzender Bebauung
- Neubau oder Erneuerung von Kanälen bzw. Ver- und Entsorgungsleitungen bei angrenzender Bebauung
- Baugruben mit angrenzender Bebauung
- Baumaßnahmen mit zu erwartenden Erschütterungen und/oder Verformungen im Untergrund
- Grundwasserabsenkungen
Wir führen im Vorfeld der Baumaßnahme unabhängige Beweissicherungsverfahren durch. Diese beinhalten eine sachverständige Erfassung und objektive Dokumentation des baulichen Zustandes der in Frage kommenden Objekte.
Folgende Leistungen führen wir durch:
- Beweissicherung an Gebäuden, Bauwerken und Infrastruktur, Begehung mit Aufzeichnung festgestellter Schäden
- Schadensdokumentation, auf Wunsch mit schriftlicher Ausarbeitung, Anfertigung
- Schadensbeweissicherung (im Schadensfall) mit Neuaufnahme der betreffenden Objekte
Die Schadensdokumentation erfolgt mit Hilfe moderner technischer Ausstattung:
- Fotos
- Videos
- Rissweitenerfassung, Dokumentation mit Rissweitenlineal und/oder Rissmonitoren
- Erschütterungsmessungen nach DIN 4150 (bei Bedarf)