Der Bodenschutz hat das Ziel, das Schutzgut Boden vor schädlichen Bodenveränderungen zu schützen und seine Funktionen nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.

Böden sind im deutschen Bodenrecht wegen ihrer überragenden Bedeutung für Mensch und Umwelt zwingend schutzwürdig und gesetzlich den Schutzgütern Wasser und Luft gleichgestellt.